Mit Inkrafttreten der EUDSGVO müssen die Informationen, welche personenbezogene Daten über die Domain-Inhaber beinhalten und automatisiert abzufragen sind, eingeschränkt werden. Unklar ist bisher, welche Daten die ICANN zukünftig herausgeben wird
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Mit Inkrafttreten der EUDSGVO müssen die Informationen, welche personenbezogene Daten über die Domain-Inhaber beinhalten und automatisiert abzufragen sind, eingeschränkt werden. Unklar ist bisher, welche Daten die ICANN zukünftig herausgeben wird